Hessischer Bildungsserver / Studienseminar für GHRF Bad Vilbel

Hinweise: Für welche LiV muss welches Gutachten verwendet werden?

Generell gilt:

Für LiV, die vor dem 01.11.2022 eingestellt wurden (alte Verordnung), muss das "alte" Gutachten verwendet werden.

Für LiV, die am 01.11.2022 oder am 01.05.2023 eingestellt wurden, kann das alte Formular oder das neue Formular verwendet werden. Das entscheiden die jeweiligen Schulleitungen autonom.

Für LiV, die nach dem 01.05.2023 eingestellt wurden, muss das neue Formular verwendet werden.