Information
Für die Erstattung von Kinderbetreuungs- und Pflegekosten, die gegebenenfalls bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen entstanden sind, können sowohl LiV als auch Ausbilderinnen und Ausbilder den entsprechenden Antrag einreichen.
Beachten Sie bitte, dass dies nur für die Teilnahme an Fortbildungen gilt. Für die Teilnahme an Modul- oder Ausbildungsveranstaltungen oder dienstverpflichtenden Versammlungen gilt dies nicht.
Der Antrag ist einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der Veranstaltung auf dem Dienstweg beim Hessischen Kultusministerium, Referat Z.1, einzureichen. Die Auszahlung erfolgt durch die Hessische Bezügestelle (HBS). Die Höhe des Erstattungsbetrages ist an den jeweiligen Mindestlohn gekoppelt.
Alle weiteren Infos bzw. Voraussetzungen finden Sie im Antragsformular.